Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Incentcall
Kitzbühler Weg 1 B
86559 Adelzhausen
Kontakt:
Telefon: 08258-276391
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AGB/Datenschutz
incentcall
Stand: April 2014
§ 1 Allgemeines
1. Die Firma Incentcall erbringt ihre Leistungen nach Maßgabe nachstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der aktuellen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und Preislisten.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn Incentcall ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ansonsten gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der diesbezüglichen Verordnungen, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
2. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Preislisten und ggf. gesondert zwischen den Parteien getroffene Nebenabreden
und Leistungszusagen für vereinbarte Dienste (Besondere Geschäftsbedingungen). Werden mehrere Dienste genutzt, so finden automatisch kumulativ die Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen
Produkte Anwendung. Sofern in den Besonderen Geschäftsbedingungen eines Dienstes abweichende Regelungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, gehen die Regelungen der
Besonderen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Produktes denen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Leistungen der Firma Incentcall
1. Incentcall bietet (Tele-)Kommunikationsdienstleistungen an.
2. Incentcall erbringt die vom Kunden gewählten und vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
3. Incentcall ist berechtigt, die den vereinbarten Dienstleistungen zugrundeliegenden technischen Voraussetzungen jederzeit zu ändern, sofern dies nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der
vereinbarten (Tele-)Kommunikationsdienstleistungen führt und die Änderung der technischen Voraussetzungen zumutbar ist.
4. Incentcall darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von incentcall bleiben hiervon unberührt.
5. Incentcall ist Dienstleister für Prämiensysteme und die sich daraus ergebenen Produkte.
6. Incentcall erbringt die vom Kunden gewählten Implementierungsleistungen bezüglich Prämiensystemen laut vereinbarten vertraglichen Leistungen. Dies geschieht ausschließlich im Rahmen der vom Kunden zur Verfügung gestellten technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
7. Incentcall übernimmt Vertriebsschulungen in Form
der Beauftragung des Kunden.
§ 3 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hat Incentcall Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang einer Änderungsmitteilung gelten für Incentcall die vom Kunden mitgeteilten Daten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, alle persönlichen Zugangsdaten, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält, geheim zu halten und vor Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Der Kunde wird
die gesetzlichen und üblichen Sicherheitsanforderungen einhalten. Der Kunde hat Incentcall von einem Missbrauch oder der Weitergabe seiner Zugangsdaten unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
Incentcall haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauch dieser Daten entstehen.
3. Für die Inhalte von telefonischen Mehrwertdienste ist ausschließlich der Kunde gemäß § 9 Abs. 2 Teledienstgesetz (TDG) verantwortlich. incentcall trifft keinerlei Verantwortung für die Inhalte
des Kunden oder eines seiner Unteranbieter.
4. Der Kunde wird bei der Erbringung von telefonischen Mehrwertdiensten den Nutzern seine ladungsfähige Anschrift einschließlich Name und Anschrift der Vertretungsberechtigen sowie sämtliche nach
§ 6 TDG erforderlichen Informationen auf Anfrage mitteilen. Incentcall ist berechtigt, Nutzern auf Anfrage die in § 6 TDG genannten Informationen sowie die ladungsfähige Anschrift des Kunden
mitzuteilen.
5. Der Kunde sichert zu, die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte anderer Anbieter (vgl. §§ 8 Abs. 2, 9 TDG) anbietet oder weitere Unteranbieter zulässt. Der Kunde
wird jeden Unteranbieter zur Einhaltung der Pflichten verpflichten und hat für deren Einhaltung einzustehen.
6. Der Kunde wird Incentcall von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen resultieren.
§ 4 Missbrauchsvermeidung
1. Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen (z.B. sittenwidrige oder strafbare) Inhalte anzubieten und die angebotenen Inhalte rechtmäßig zu bewerben. Insbesondere hat er sicherzustellen,
dass Nutzer oder potentielle Nutzer keinerlei unverlangte Werbung oder Anrufe erhalten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet den "Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste" der Freiwilligen
Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Der Kodex kann in der jeweils gültigen Fassung bei Incentcall formlos angefordert werden.
2. Im Falle eines Verstoßes wird Incentcall den Kunden wegen des rechts- und vertragswidrigen Verhaltens abmahnen und zur Abhilfe des gerügten Verhaltens innerhalb von zwei Werktagen auffordern.
Sofern dieser keine Abhilfe leistet, die Frist abgelaufen ist oder ein schwerwiegender Verstoß gegen Abs. 1 vorliegt (z.B. bei fehlenden oder falschen Preisinformationen, Spamming), wird
Incentcall die rechtswidrig genutzten bzw. beworbenen Dienste unverzüglich abschalten.
3. Verstößt der Kunde trotz Abmahnung oder in schwerwiegender Weise inhaltlich gegen seine oben genannten Verpflichtungen, so kann Incentcall den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz
verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzforderungen bleibt dabei vorbehalten.
4. Verstößt der Kunde gegen eine der Verpflichtungen aus Abs. 1, ist er zusätzlich zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. € 1.000 je Verstoß (Einzelfall) verpflichtet. Incentcall ist berechtigt
Vertragsstrafen gegen Zahlungsansprüche des Kunden aufzurechnen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen, Rechnungsversand per E-Mail
1. Die Höhe des vom Kunden zu entrichtenden Entgeltes bzw. der ihm zustehenden Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten bzw. individuellen Angebot. Incentcall stellt dem
Kunden die erbrachten Leistungen einmal im Monat in Rechnung oder nach einer abgeschlossenen Aktion.
Die Übermittlung der entsprechenden Belege erfolgt per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die bei Incentcall hinterlegte E-Mail-Adresse zustellfähig ist und regelmäßig durch den Kunden
abgerufen wird. Etwaige Änderungen der Zustelladresse sind Incentcall rechtzeitig mitzuteilen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt die Übermittlung auch per Post. Der damit verbundene
Mehraufwand wird von Incentcall mit den in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Entgelten berechnet.
2. Alle Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsbeträge werden per Bankabbuchung (je nach Vereinbarung auch Lastschrift) aufgrund der erteilten Einzugsermächtigung
vom Konto des Kunden abgebucht. Im Falle einer Rückbelastung trägt der Kunde die von ihm ausgelösten Kosten der Rückbelastung der Lastschrift, mindestens jedoch das in der jeweiligen Preisliste
aufgeführte Entgelt für die Bearbeitung der Rücklastschrift durch Incentcall.
3. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
4. Incentcall behält sich vor, bestimmte Dienstleistungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit vor
Vertragsabschluss informiert. Eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung kann auch nach Vertragsabschluss verlangt werden. Alternativ ist Incentcall berechtigt bei Anzeichen, die eine
ordnungsgemäße Bezahlung der erbrachten Dienste entgegenstehen könnten, auch den Umfang der durch den Kunden abruf- bzw. nutzbaren Leistungen zu limitieren. Werden auf Anforderung Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 7 Tagen nicht erbracht, so kann Incentcall den Vertrag fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer
Rechte bleibt Incentcall ausdrücklich vorbehalten.
5. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Incentcall Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Zahlungsverzug von mehr
als 14 Tagen wird Incentcall eine Bearbeitungspauschale von 10 Euro für Mahnungen in Rechnung stellen. Diese ist unabhängig von der Anzahl und Höhe der offenen Forderungen sowie der
Mahnungen.
6. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung
zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
7. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zugang bei der auf der Rechnung bezeichneten Stelle zu erheben. Das Unterlassen
rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
§ 6 Gewährleistung
1. Incentcall gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den
ordnungsgemäßen Betrieb von Telekommunikationsanlagen. Ansprüche auf Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen, sofern Incentcall die Störung innerhalb des auf die Störungsmeldung folgenden
Werktags beseitigt hat. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere Rücktritt, sind ausgeschlossen, soweit Incentcall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder der Termin oder
die Eigenschaft nicht zugesichert hat.
2. Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von Incentcall nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten
Übertragungswege erbracht werden können. Incentcall übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die
jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen.
3. Ereignisse höherer Gewalt, die die vertragliche Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Incentcall, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung
sowie einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und durch Incentcall
unverschuldet sind. Incentcall wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
§ 7 Störungsbeseitigung
1. Voraussetzung für die Störungsbeseitigung ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und Störungen unverzüglich Incentcall meldet. Der Kunde wird allgemein bei der Störungsanalyse
in zumutbarem Umfang mitwirken. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig, so werden die hieraus resultierenden verlängerten Ausfallzeiten bei der
Anschlussverfügbarkeit und den Reaktionszeiten zugunsten von Incentcall berücksichtigt.
2. Incentcall übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen von Incentcall, die zurückzuführen sind auf
a) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das von Incentcall genutzte Telekommunikationsnetz und die erforderlichen Übertragungswege;
b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an Telekommunikationsnetze;
c) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an genutzte Telekommunikationsnetze durch den Kunden oder Dritte; oder
d) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Einzelleistungen der Incentcall erforderlichen Geräte
oder Systeme durch Kunden oder Dritte, sofern sie nicht auf einem Verschulden von Incentcall beruhen.
3. Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten, so sind die durch die Störungsbeseitigung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 100 Euro (pauschale Aufwandsentschädigung),
von ihm zu tragen. Bei Abrechnung von Kosten, die die pauschale Aufwandsentschädigung übersteigen obliegt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen gegenüber Incentcall aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden gleichfalls nur bei
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Incentcall an Dritte abzutreten. Die Rechte aus § 354 a HGB bleiben
unberührt.
2. Incentcall behält sich vor, bestehende Forderungen gegen den Kunden aus diesem oder anderen Verträgen mit den zu zahlenden Vergütungen aufzurechnen und die Überweisungen entsprechend der Höhe
der bestehenden Forderungen zu kürzen.
3. Incentcall ist berechtigt, die Auszahlung der Vergütungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen den Kunden oder seine
Unterkunden anhängig ist. Incentcall hat die zurückgehaltenen Vergütungen unverzüglich nach Abschluss des Ermittlungs- oder Strafverfahrens an den Kunden auszuzahlen. Die durch die Einbehaltung
bei Incentcall entstehenden Kosten werden an den Kunden weitergegeben.
4. Incentcall behält sich vor, erteilte Rechnungen zu widerrufen, sofern nach Rechnungsstellung die in Absatz 3 genannten Umstände eintreten bzw. incentcall bekannt werden.
§ 9 Datenschutz und Urheberrechte
Incentcall wird die jeweiligen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten. Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen gelten die Regelungen des TKG, der TDSV sowie des BDSG und
TDDSG jeweils in der aktuellen Fassung.
§ 10 Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Kunden oder der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch Incentcall in Textform oder durch die Freischaltung des Dienstes durch
Incentcall zustande. Die Übermittlung per Telefax oder E-Mail (ggf. auch über ein Online-Bestellformular) ist möglich, sofern dies in den Besonderen Geschäftsbedingungen einzelner Produkte nicht
ausgeschlossen wird. Die Bestätigung eines Auftrags kann ebenfalls per E-Mail erfolgen.
2. Der Kunde hält sich zwei Wochen an seinen Auftrag gegenüber Incentcall gebunden. Sofern der Kunde privater Endverbraucher ist, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. Das
Widerrufsrecht erlischt, wenn der beauftragte Dienst in Anspruch genommen wird. Incentcall bleibt in der Annahme der Aufträge frei.
3. Incentcall ist berechtigt, vor Abschluss des Vertrages die Bonität des Kunden zu prüfen. Zu diesem Zweck können mit der Einwilligung des Kunden Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien eingeholt
werden.
4. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Quartals (ordentliche Kündigungsfrist) gekündigt werden. Die
Kündigungserklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden, sofern dies im Leistungsangebot vorgesehen und technisch möglich ist. Mindestlaufzeiten sind zu erfüllen.
5. Beide Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn
a) wesentliche Bestimmungen und Regelungen dieses Vertrages durch den anderen nicht eingehalten und die beanstandeten Mängel binnen einer gesetzten angemessenen Frist ab
schriftlicher Abmahnung nicht behoben werden, sofern der Mangel von der Vertragspartei zu vertreten ist
b) der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrags der geschuldeten Entgelte in Verzug kommt
c) der Kunde zahlungsunfähig, die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen
Pflichten verstößt
d) der Kunde bei der Nutzung der Leistungen von Incentcall gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht.
§ 11 Vertragsänderungen
Incentcall wird dem Kunden wesentliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Besonderen Geschäftsbedingungen sowie Tarife oder sonstige wesentliche Änderungen, die das
bestehende Vertragsverhältnis betreffen, in Textform mitteilen. Eine Änderung kann auch nur in Teilbereichen erfolgen. Incentcall weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die jeweilige
Änderung und auf ein ggf. bestehendes außerordentliches Kündigungsrecht hin. Der Kunde kann binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht
Gebrauch machen, ansonsten gilt die Änderung nach Ablauf des Monats als genehmigt.
Bei aus der Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer resultierenden Anpassungen der Endpreise steht dem Kunden kein besonderes Kündigungsrecht zu. Im Falle einer Umsatzsteueränderung während der
Vertragslaufzeit ist Incentcall berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind in schriftlicher Form abzugeben. Mündliche Nebenabsprachen haben keinen Bestand. Abänderungen, Ergänzungen sowie die
Aufhebung des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform.
2. Sollten eine oder mehrere der genannten Bedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen davon unberührt. Die Vertragspartner
verpflichten sich, die unwirksam gewordenen Bedingungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Bedingung zu ersetzen.
3. Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Augsburg in Bayern ist Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich,
Augsburg.
Incentcall
Inhaber: Jeanette Montillon
Kitzbühler Weg 1 B
86559 Adelzhausen